Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet und den Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist ausschließlich als Mitglied der Genossenschaft möglich. In Österreich wird oft ein günstiger Kredit für die Bezahlung des Genossenschaftsanteils benötigt, der, um den den Zuschlag für eine Wohnung zu erhalten, aufzubringen ist.
Rate
gebunden
Jahreszins

monatlich
bis 7,30 % p.a.
bis 7,61 % p.a.

monatlich
bis 8,90 % p.a.
bis 9,33 % p.a.

monatlich
bis 9,99 % p.a.
bis 10,52 % p.a.

monatlich
bis 11,32 % p.a.
bis 11,77 % p.a.

monatlich
bis 11,32 % p.a.
bis 11,77 % p.a.
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Voraussetzungen für wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnungen
Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte „Genossenschaftswohnungen“ sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.
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Welche Voraussetzungen benötige ich, damit ich eine Genossenschaftswohnung bekomme?
- Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
- EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
- Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
- Altersgrenzen
- 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
- Einkommensgrenzen
- Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
- Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
Was ist ein Genossenschaftsanteil?
Der Genossenschaftsanteil ist nur bei „echten“ Genossenschaften – also bei gemeinnützigen Bauvereinigungen zu bezahlen, die auch in der Rechtsform als Genossenschaft auftreten.
Genossenschaftsanteile sind Unternehmensbeteiligungen. Viele Genossenschaften zahlen für das einbezahlte Kapital eine Dividende aus. Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen entfällt die Kaution. Die Anteile werden zu kapitalmarktüblichen Konditionen verzinst. Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhält der Käufer in der Regel ein Mitspracherecht und ist befähigt, Vertreter zu wählen. Vertreterversammlungen, in denen über wirtschaftliche Verhältnisse informiert wird und Beschlüsse gemacht werden können, werden regelmäßig abgehalten.
Vorteile von Genossenschaftswohnungen sind günstige Mieten im Verhältnis zu vergleichbaren Objekten. Die niedrigen Mieten können angeboten werden, weil das Ziel der Genossenschaften nicht ist, mit den Wohnungen zu spekulieren oder möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften. Dennoch müssen auch Genossenschaften wirtschaftlich denken und daher kann es vereinzelt zu örtlichen Schwankungen kommen.
Bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung sind auf www.help.gv.at ersichtlich.
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